Einzel -Wahlgrab
-die Nutzungszeit beträgt mindestens 20 Jahre (laut Sächsischem Bestattungsgesetz) und kann danach für die Dauer von 1, 3 oder 5 Jahren verlängert werden
– die Grabstelle kann selbst ausgewählt werden (je nach Verfügbarkeit)
– es dürfen ein Sarg und eine Urne oder zwei Urnen (gleich Urnengrab) beigesetzt werden
– die Bepflanzung und das Bestellen eines Grabmals erfolgt durch die Angehörigen
– auch die Standsicherheit des Grabmales
Einzel -Wahlgrab