Früh- und Fehlgeborenen- Abteilung
-die Nutzungszeit beträgt 10 Jahre (laut Sächsischem Bestattungsgesetz)
-Pflege des Grabes durch den Friedhof
Früh- und Fehlgeborenen- Abteilung
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-die Nutzungszeit beträgt 10 Jahre (laut Sächsischem Bestattungsgesetz)
-Pflege des Grabes durch den Friedhof
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