Pflegevereinfachtes Reihengrab (Wiesengrab):
-die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre (laut Sächsischem Bestattungsgesetz), danach wird die Grabstätte aufgelöst
-die Vergabe der Grabstellen erfolgt der Reihe nach
-Pflege des Grabes durch den Friedhof für 20 Jahre incl. Bepflanzung
-das Grabmal wird durch die Angehörigen bestellt
-die Standsicherheit übernimmt der Friedhof
Pflegevereinfachtes Reihengrab (Wiesengrab)