Das Reihengrab:
– die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre (laut Sächsischem Bestattungsgesetz), danach wird die Grabstätte aufgelöst und eingeebnet
– die Vergabe der Grabstellen erfolgt der Reihe nach
– es darf jeweils nur ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden
– die Bepflanzung und das Bestellen eines Grabmals erfolgt durch die Angehörigen
– auch die Gewährleistung der Standsicherheit des Grabmales obliegt den Angehörigen
Reihengrab im 1. Jahr nach der Bestattung
Reihengrab nach Aufsetzen und Bepflanzung