Urnengemeinschaftsanlage:
-die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre (laut Sächsischem Bestattungsgesetz)
-die Vergabe der Grabstellen erfolgt der Reihe nach
-Pflege des Grabes durch den Friedhof ab dem Tag der Bestattung für 20 Jahre incl. Bepflanzung
-das Grabmal wird durch den Friedhof bestellt
Urnengemeinschaftsanlage