Urnengrab:
-die Nutzungszeit beträgt mindestens 20 Jahre (laut Sächsischem Bestattungsgesetz) und kann danach für die Dauer von 1, 3 oder 5 Jahren verlängert werden
-es dürfen bis zu 2 Urnen beigesetzt werden
-die Bepflanzung und das Bestellen eines Grabmals erfolgt durch die Angehörigen
-auch die Gewährleistung der Standsicherheit des Grabmales obliegt den Angehörigen
Urnengrab mit stehendem Grabmal
Urnengrab mit liegendem Grabmal