Die Gestaltung muss jeweils der Friedhofsordnung für Marienberg und Satzung entsprechen.
Auf unserem Friedhof gibt es verschiedene Grabarten.
Die erste Überlegung ist – wie lange möchte ich als Angehöriger das Grab pflegen.
Grabarten
Reihengrab
– die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre (laut Sächsischem Bestattungsgesetz), danach wird die Grabstätte aufgelöst und eingeebnet
– die Vergabe der Grabstellen erfolgt der Reihe nach
– es darf jeweils nur ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden
– die Bepflanzung und das Bestellen eines Grabmals erfolgt durch die Angehörigen
– auch die Gewährleistung der Standsicherheit des Grabmales obliegt den Angehörigen
Pflegevereinfachtes Reihengrab (Wiesengrab)
-die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre (laut Sächsischem Bestattungsgesetz), danach wird die Grabstätte aufgelöst
-die Vergabe der Grabstellen erfolgt der Reihe nach
– Pflege des Grabes durch den Friedhof für 20 Jahre incl. Bepflanzung
– das Grabmal wird durch die Angehörigen bestellt
– die Standsicherheit übernimmt der Friedhof
Urnengrab
-die Nutzungszeit beträgt mindestens 20 Jahre (laut Sächsischem Bestattungsgesetz) und kann danach für die Dauer von 1, 3 oder 5 Jahren verlängert werden
-es dürfen bis zu 2 Urnen beigesetzt werden
– die Bepflanzung und das Bestellen eines Grabmals erfolgt durch die Angehörigen
– auch die Gewährleistung der Standsicherheit des Grabmales obliegt den Angehörigen
Urnengemeinschaftsanlage (nur in Marienberg)
-die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre (laut Sächsischem Bestattungsgesetz)
-die Vergabe der Grabstellen erfolgt der Reihe nach
– Pflege des Grabes durch den Friedhof für 20 Jahre incl. Bepflanzung
– das Grabmal wird durch den Friedhof bestellt
Früh- und Fehlgeborenen- Abteilung (nur in Marienberg)
-die Nutzungszeit beträgt 10 Jahre (laut Sächsischem Bestattungsgesetz)
– Pflege des Grabes durch den Friedhof
Wenn man dagegen ein Wahlgrab nutzt, kann man es nach Ablauf der gesetzlichen Nutzungszeit weiter verlängern und es verschwindet nicht.
Einzel -Wahlgrab
– die Nutzungszeit beträgt mindestens 20 Jahre (laut Sächsischem Bestattungsgesetz) und kann danach für die Dauer von 1, 3 oder 5 Jahren verlängert werden
– die Grabstelle kann selbst ausgewählt werden (je nach Verfügbarkeit)
– es dürfen ein Sarg und eine Urne oder zwei Urnen (gleich Urnengrab) beigesetzt werden
– die Bepflanzung und das Bestellen eines Grabmals erfolgt durch die Angehörigen
– auch die Standsicherheit des Grabmales obliegt den Angehörigen
Doppel-Wahlgrab
– die Nutzungszeit beträgt mindestens 20 Jahre (laut Sächsischem Bestattungsgesetz) und kann danach für die Dauer von 1, 3 oder 5 Jahren verlängert werden
– die Grabstelle kann selbst ausgewählt werden (je nach Verfügbarkeit)
– es dürfen zwei Särge und zwei Urnen oder ein Sarg und
drei Urnen oder vier Urnen beigesetzt werden
– die Bepflanzung und das Bestellen eines Grabmals erfolgt durch
die Angehörigen
– auch die Standsicherheit des Grabmales obliegt den Angehörigen
Wer pflegt mein Grab später?
Diese Frage wird oft gestellt. Manche möchten ihren Angehörigen später keine Last auferlegen und gehen deswegen auf eine anonyme Bestattungsfläche in einer Stadt. Aber Angehörige benötigen zu ihrer Trauerbewältigung einen Ort, wo sie Blumen niederlegen können und selbst zur Ruhe kommen können.
Unsere Wiesengräber (Pflegevereinfachte Reihengräber) möchten wir hier näher vorstellen. Diese Grabflächen werden ebenerdig zur Rasenfläche mit bodendeckenden Stauden bepflanzt und als Pflanzband ausgeführt und bis zum Ende der Nutzungszeit durch uns gepflegt.
Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit des Abstellens von Blumenvasen und einer Schale.
Nach Ablauf der Nutzungszeit wird das Grab durch den Friedhof wieder entfernt ohne dass für die Nutzungsberechtigten Kosten dafür entstehen.
Diese Möglichkeit der Pflege/Bestattung ist ein Komplettangebot für Sarg und auch Urnenbestattungen, wo alle Lasten der Pflege und Unterhaltung dem Friedhof übertragen werden.